Mitteilung:
Aufgrund verschiedener
Nachfragen anlässlich der Beratung der Friedhofgebühren 2008 (Sitzung des
Werksausschusses am 20.11.07) wurde angekündigt, allgemeine Informationen zu
dem Bestattungswesen in Salzgitter (Standorte der Friedhöfe, statistische
Werte, Kostendeckung) zu geben.
Diese Informationen werden
nachstehend zur Kenntnis gegeben.
Standorte der Friedhöfe
Ortsteil
|
Friedhofsverwaltung
|
Grundstückseigentümer
|
Kapelle
|
Bad (Altstadtfriedhof)
|
Kirche
|
Kirche
|
Kirche
|
Bad (Kath. Friedhof)
|
Kirche
|
Kirche
|
-
|
Bad (Waldfriedhof)
|
Stadt
|
Stadt
|
Stadt
|
Barum
|
Kirche
|
Stadt
|
Stadt
|
Beddingen
|
Kirche
|
Stadt
|
Stadt
|
Beinum
|
Kirche
|
Kirche
|
Stadt
|
Bleckenstedt
|
Stadt
|
Stadt
|
Stadt
|
Bruchmachtersen
|
Kirche
|
Kirche
|
-
|
Calbecht
|
Kirche
|
Kirche
|
-
|
Drütte
|
Stadt
|
Stadt
|
Stadt
|
Engelnstedt
|
Stadt
|
Stadt
|
Stadt
|
Engerode
|
Kirche
|
Stadt
|
Stadt
|
Engerode
|
Stadt
|
Stadt
|
-
|
Flachstöckheim
|
Stadt
|
Stadt
|
Stadt
|
Flachstöckheim
|
Kirche
|
Kirche
|
-
|
Gebhardshagen
|
Stadt
|
Stadt
|
Stadt
|
Gitter
|
Kirche
|
Kirche
|
Stadt
|
Groß Mahner
|
Kirche
|
Kirche
|
Stadt
|
Heerte
|
Stadt
|
Stadt
|
Stadt
|
Hohenrode
|
Kirche
|
Kirche
|
Kirche
|
Immendorf
|
Stadt
|
Stadt
|
Stadt
|
Lebenstedt
|
Stadt
|
Stadt
|
Stadt
|
Lesse
|
Kirche
|
Kirche und Stadt
|
Stadt
|
Lichtenberg
|
Kirche
|
Stadt
|
Stadt
|
Lobmachtersen
|
Kirche
|
FMI
|
Stadt
|
Ohlendorf
|
Kirche
|
Stadt
|
Stadt
|
Osterlinde
|
Kirche
|
Kirche
|
Stadt
|
Reppner
|
Stadt
|
Kirche
|
-
|
Ringelheim (Ev. Fr.)
|
Kirche
|
Stadt
|
Stadt
|
Ringelheim (Kath. Fr.)
|
Kirche
|
Kirche
|
-
|
Salder
|
Stadt
|
Stadt
|
Stadt
|
Sauingen
|
Kirche
|
Kirche und Stadt
|
Kirche
|
Thiede
|
Stadt
|
Stadt
|
Stadt
|
Üfingen
|
Kirche
|
Stadt
|
Stadt
|
Watenstedt
|
Stadt
|
Stadt
|
Stadt
|
Grabarten
Für die Bestattung der
Verstorbenen stehen verschiedene Grabarten zur Verfügung:
Grabart
|
Lebenstedt
|
Bad
|
Gebhardhagen
|
Thiede
|
Drütte
|
Immendorf
|
Bleckendtedt
|
Watenstedt
|
Engelnstedt
|
Salder
|
Engerode
|
Heerte
|
Reppner
|
Flachstöckheim
|
Erdreihengrab
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
Erdreihengrab ohne Pflege
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
Einzelwahlgrab
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
Einzelwahlgrab i. bes.
Lage
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Doppelwahlgrab
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
Doppelwahlgrab i. bes.
Lage
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
mehrstelliges Wahlgrab
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
Erdkindergrab
|
ja
|
ja
|
ja
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Amerik. Einzelwahlgrab
|
ja
|
ja
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
anonymes Urnengrab
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Urnenreihengrab
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
Urnenwahlgrab
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
ja
|
Urnenwahlgrab Gemeinschaftsanlage
|
ja
|
ja
|
ja
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Sterbefälle /Bestattungen
auf städt. Friedhöfen gesamt
|
Sterbefälle in Salzgitter*
|
Bestattungen auf städt. Friedhöfen
|
%
|
1996
|
1.330
|
894
|
67,22%
|
1997
|
1.348
|
898
|
66,62%
|
1998
|
1.303
|
910
|
69,84%
|
1999
|
1.419
|
920
|
64,83%
|
2000
|
1.303
|
886
|
68,00%
|
2001
|
1.246
|
905
|
72,63%
|
2002
|
1.325
|
840
|
63,40%
|
2003
|
1.386
|
791
|
57,07%
|
2004
|
1.244
|
897
|
72,11%
|
2005
|
1.252
|
789
|
63,02%
|
2006
|
1.322
|
812
|
61,42%
|
2007
|
1.257
|
848
|
67,46%
|

Bestattungen nach
Bestattungsart auf städt. Friedhöfen
|
Urnenbest. / Kindergrab
|
Erdbestattungen
|
Gesamt
|
1996
|
496
|
398
|
894
|
1997
|
529
|
369
|
898
|
1998
|
541
|
369
|
910
|
1999
|
563
|
357
|
920
|
2000
|
561
|
325
|
886
|
2001
|
587
|
318
|
905
|
2002
|
534
|
306
|
840
|
2003
|
535
|
256
|
791
|
2004
|
609
|
288
|
897
|
2005
|
540
|
249
|
789
|
2006
|
549
|
263
|
812
|
2007
|
596
|
252
|
848
|

Bestattungen auf städt.
Friedhöfen 2007 nach Bestattungsort:
2007 verteilten sich die
Bestattungen wie folgt:
Friedhof
|
Anzahl
|
Prozent
|
Lebenstedt
|
483
|
56,96%
|
Bad
|
142
|
16,75%
|
Gebharshagen
|
98
|
11,56%
|
Thiede
|
78
|
9,20%
|
Heerte
|
5
|
0,59%
|
Engelnstedt
|
3
|
0,35%
|
Reppner
|
5
|
0,59%
|
Salder
|
19
|
2,24%
|
Bleckenstedt
|
6
|
0,71%
|
Drütte
|
1
|
0,12%
|
Immendorf
|
2
|
0,24%
|
Watenstedt
|
4
|
0,47%
|
Flachstöckheim
|
2
|
0,24%
|
Summe
|
848
|
100,00%
|
Gebührenentwicklung

Textliche Zusammenfassung
und Ausblick
A Istanalyse
Friedhöfe im
Stadtgebiet
Im Stadtgebiet stehen 35 Friedhöfe (14 städtische und 21 kirchliche Friedhöfe)
für Bestattungen zur Verfügung.
Diese große
„Auswahl“ und „Konkurrenzsituation“ ist aus Sicht der
Bürgerorientierung und von Gewohnheitsrechten zu begrüßen, da hierdurch eine
Bestattung im bisherigen Umfeld der Verstorbenen oder der Bestattungspflichtigen
ermöglicht wird.
Andererseits stellt diese Situation im Hinblick auf die Anzahl der Bestattungen
und der Kosten für die Unterhaltung der Friedhöfe eher eine Belastung dar.
Sterbefälle / Bestattungen / Bestattungsarten
Im Durchschnitt der letzten 12 Jahre wurden in Salzgitter 1.311 Sterbefälle p.
a. beurkundet. Auf städt. Friedhöfen wurden im Durchschnitt 866 Bestattungen
durchgeführt (66,03 %). Diese Zahlen verdeutlichen die obigen Ausführungen zu
der Vielzahl der für Bestattungen zur Verfügung stehenden Friedhöfe.
Eindeutig kann eine sichtbare Zunahme der Urnenbestattungen konstatiert werden.
Dies ist deckungsgleich mit dem bundesweiten Trend, wonach von 1993 –
1999 die Zahl der Feuerbestattungen von 32,5 % auf 40,3 % gestiegen ist.
Gebühren
Wie aus der grafischen Darstellung ersichtlich ist, liegen die Gebühren 2008
auf oder unter dem Niveau des Jahres 1996.
Unabhängig davon, sehen sich Friedhofsträger häufig mit dem Vorwurf
konfrontiert, im Vergleich zu anderen Friedhofsträgern hohe Gebühren zu
erheben.
Gebührenvergleiche sind grundsätzlich kritisch zu betrachten, da die
Kostenstrukturen und Besonderheiten nicht betrachtet werden.
Ein Vergleich von Friedhofsgebühren ist, wie nachstehend erläutert wird, nur
bedingt möglich.
Öffentliches Grün
Die Kosten der öffentlichen
Einrichtung „Friedhof“ sind nur zum Teil über Gebühren zu decken.
Der sog. Anteil für das öffentliche Grün wird aus allgemeinen Haushaltsmitteln
getragen (siehe auch Erläuterungen in der Vorlage 1641/15).
In Salzgitter beträgt dieser Anteil 15 % der Kosten für die Grabflächen. In
vielen Kommunen vergleichbarer Größenordnung beträgt dieser Anteil 20 % bis 30
%.
Kostendeckung
Bei den Friedhofsgebühren handelt es
sich um Benutzungsgebühren, so dass grundsätzlich eine Kostendeckung von 100 %
über Gebühren (mit Ausnahme des Anteils für das öffentliche Grün) möglich ist.
Die Möglichkeiten der Kostendeckung werden in Salzgitter im vollen Umfang
genutzt.
In vielen Kommunen vergleichbarer Größenordnung liegt der Kostendeckungsgrad
nach Abzug des öffentlichen Grüns aber unter 100 %.
Ruhezeiten
In Salzgitter sind Ruhezeiten von 30 Jahre für Erdbestattungen und 20 Jahre für
Urnen festgelegt.
Bei anderen Friedhofsträgern
sind kürzere Ruhezeiten geregelt, so dass eine vermeintlich geringere Gebühr
bei einem Vergleich Gebühr/Jahr eher höher wäre.
Gebührenstruktur
Bei einem Gebührenvergleich werden häufig nur die Gebühren für das Grab und die
Beisetzung (Öffnen und Schließen des Grabes) betrachtet.
Bei vielen Friedhofsträgern werden darüber hinaus aber eine Vielzahl von
zusätzlichen Gebühren fällig, die in Salzgitter in dieser Form nicht erhoben
werden, da diese Leistung bereits mit der Gebühr für die Grabstätte oder für
die Beisetzung abgegolten ist.
Exemplarisch sind folgende
Gebühren genannt: Allgemeine Gebühr aus Anlass der Bestattung, Abfallbeseitigung
je Grabstelle, gesonderte Gebühr für die Umrandung des Grabes, Wassergeld,
Abräumen des Grabes.
Kalkulationsschema
Friedhofsgebühren werden in
der Regel mit Hilfe der sog. „Äquivalenzziffern“ kalkuliert.
Hierüber wird z. B. das Verhältnis der Gebühr für ein Erdreihengrab zu einem
Urnenreihengrab kalkuliert. Durch diese bei den Friedhofsträgern
unterschiedliche Verteilung ist durchaus feststellbar, dass bei einem
Friedhofsträger für das Erdgrab eine höhere Gebühr, bei einem Urnengrab aber
dafür eine geringere Gebühr als bei dem anderen Träger fällig ist.
Zusammengefasst sind die
Friedhofsgebühren der Stadt Salzgitter im Vergleich zu größeren Städten in Niedersachsen
im „Mittelfeld“ platziert.
B Ausblick auf die nächsten
Jahre
Sterbefälle
1.) Bundesweite Entwicklung
Der letzte Bevölkerungsjahrgang, der eine ausgeglichene Geburten- und
Sterberate hatte, war in Deutschland der Jahrgang 1892. Trotzdem führte die
Zuwanderung insgesamt zu einem Bevölkerungszuwachs. Die Bevölkerungsvorausberechnung
aus dem Jahre 2006 zeigt, dass sich dieser Trend in Zukunft ändert und
langfristig mit einer Abnahme der Bevölkerung gerechnet werden muss. Heute hat
Deutschland rund 82,5 Millionen Einwohner.
Auf Grundlage der
prognostizierten Geburtenzahlen, Sterbefälle sowie Zuwanderungsraten wird für
das Jahr 2050 von einer Bevölkerung von 75 Millionen Einwohnern ausgegangen.
Die Veränderung im Altersaufbau der Bevölkerung ist gravierend. War vor 50
Jahren lediglich jeder Siebte älter als 59, wird im Jahre 2050 jeder Dritte 60
Jahre oder älter sein. Die aktuelle Altersstruktur prägt die Entwicklung der
Sterbefälle in den nächsten Jahrzehnten. Der derzeitige leichte Rückgang der
Sterbefälle darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass bis zum Jahr 2050 mit einer
deutlichen Zunahme gerechnet werden muss, da die stark besetzten Jahrgänge in
das hohe Alter hineinwachsen. 2006 sind 818.000 Menschen gestorben, für das
Jahr 2050 werden 1.081.000 Sterbefälle, also eine Zunahme von ca. 24 % prognostiziert.
2.) Entwicklung Salzgitter
Dieser generelle bundesweite Trend spiegelt sich nicht in jeder Kommune
gleichermaßen wieder. In den Großstädten ist ein kontinuierlicher Rückgang der
Sterbefälle deutlich zu spüren, der nicht durch die Bevölkerungsentwicklung
bedingt ist, da sich die Orte des Arbeitens, Wohnens und der Freizeit
voneinander entfernen.
Auf Basis der vorhandenen statistischen Daten wird für Salzgitter eine
stetige Abnahme der Bevölkerung prognostiziert.
Im steigenden Maße wird sich ebenfalls die Altersstruktur verändern.
So wird prognostiziert, dass
den Anteil der Bevölkerung Salzgitter ab 60 Jahre von 27,8 % (31.12.2003) auf
32,1 % (31.12.2021) der Gesamtbevölkerung Salzgitters steigt.
Vor dem Hintergrund der für die Stadt Salzgitter prognostizierter
demographischer Entwicklung ist auch in Salzgitter mit einer Steigerung der
Bestattungszahlen zu rechnen. Ob der bundesweit prognostizierte Prozentsatz
erreicht wird, bleibt abzuwarten.
Bestattungsarten
Die Zunahme der
Urnenbeisetzungen und die Abnahme der Erdbestattungen sind ein Indiz für die
Veränderung der Bestattungskultur.
Auch mögen finanzielle Erwägungen (z. B. Wegfall Sterbegeld aus der Krankenversicherung)
diese Veränderungen beschleunigt haben.
Die steigende Mobilität der
Bürgerinnen und Bürger, mit der Folge, dass Angehörige von Verstorbenen nicht
am gleichen Ort wohnen oder der Wunsch der Verstorbenen, die Angehörigen nicht
mit der Pflege zu belasten oder das gänzliche Fehlen von Angehörigen lassen das
Interesse an pflegeleichten Grabflächen ansteigen.
Die derzeitig angebotenen Grabarten erfüllen die Anforderungen an die
Nachfrage.
Der SRB als Friedhofsträger wird aber die weitere Entwicklung genau beobachten,
um den Ansprüchen an die Bestattung auch in der Zukunft gerecht werden zu
können.
Hierzu ist es unabdingbar, die technisch mögliche georeferenzierte
Unterstützung der vorhandenen Friedhofskartei einzuführen. Hierdurch wird eine
detaillierte Flächen- und Grabartenplanung unterstützt.
Gebührenhöhe
Die Entwicklung der
Gebührenhöhe seit 2005 ist als äußerst positiv einzustufen.
Bedingt durch unbeeinflussbare Kostensteigerungen, veränderte Benutzungszahlen,
Änderung der Bestattungskultur ist trotz Nutzung von Optimierungspotenzialen
eine Gebührensteigerung dauerhaft sicher nicht zu vermeiden.
Insbesondere die geänderte Bestattungskultur und die geänderten Ansprüche an
die Bestattung machen Überlegungen zur Gebührenstruktur unabdingbar.
Eine geänderte
Gebührenstruktur ändert nicht die Summe der durch Gebühren zu deckenden Kosten,
bewirkt aber eine geänderte Verteilung auf die einzelnen Nutzungsgruppen.
Beispiele für mögliche
Ansatzpunkte wären:
·
Gebühr für
vorzeitige Einebnung (der Wunsch, Grabstätten vorzeitig einzuebnen, ist spürbar
angestiegen).
·
Separate Gebühr
für pflegeleichte Gräber.
·
Überprüfung der
Verteilung zwischen Erd- und Urnenbestattungen.
·
Anpassung der
Verwaltungsgebühr für Genehmigung eines Grabmals.
Die Verwaltung wird im
Rahmen einer der nächsten Anpassungen der Friedhofsgebühren (2009 oder 2010)
entsprechende Vorschläge unterbreiten.