Der Rat der Stadt Salzgitter stellt
gemäß § 101 (1) NGO i.V. mit § 40 (1) Nr. 9 NGO die Jahresrechnung 2000
einschließlich aller ihrer Anlagen fest und erteilt dem Oberstadtdirektor die
Entlastung.
Sachverhalt:
Sachverhalt:
Das Rechnungsprüfungsamt
hat die Jahresrechnung unter den in §§ 119 (1) und 120 NGO enthaltenen Gesichtspunkten
und nach den dort aufgestellten Regeln zu prüfen und seine wesentlichen Bemerkungen
in einem Schlussbericht zusammenfassen. Der um die Stellungnahme der
Verwaltung ergänzte Schlussbericht ist Grundlage für die Beschlussfassung des
Rates über die Jahresrechnung und die Entlastung des Oberstadtdirektors. Die
Entlastung bedeutet die Billigung der Finanzvorgänge bzw. Ergebnisse der
Haushaltswirtschaft eines Jahres.
Mit Schreiben des
Rechnungsprüfungsamtes vom 11. Oktober 2002 ist Ihnen der zusammenfassendende
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2000 zugegangen. Die
jahresrechnungs- und damit schlussberichtsrelevanten Prüfungen des
Rechnungsprüfungsamtes haben danach ergeben, dass die Verwaltung nach der vom
Rat beschlossenen Haushaltssatzung 2000 geführt worden ist und
Haushaltsführung, Kassenführung und Rechnungslegung für das Rechnungsjahr
2000 den einschlägigen Vorschriften entsprochen haben.
Gemäß § 100 (3) NGO sind die
Stellungnahme der Verwaltung sowie der Feststellungsvermerk über die
Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung 2000als Anlagen beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Nein
Anlagen:
Anlagen:
Stellungnahme
der Verwaltung
Feststellungsvermerk
des Oberbürgermeisters
Stammbaum:
1800/14
Feststellung der Jahresrechnung 2000 und Entlastung des Oberstadtdirektors